Netzentgelte, Umlagen und Steuern beim Gewerbestrom – was ist was?
Wer eine Gewerbestrom-Rechnung liest, sieht meist nur eine Endsumme pro Kilowattstunde. Diese Summe besteht jedoch aus vier völlig unterschiedlichen Bestandteilen, die unterschiedlichen Regeln folgen, von unterschiedlichen Akteuren festgelegt werden – und die auch unterschiedlich stark verhandelbar sind. Wer das nicht auseinanderhält, verhandelt entweder am falschen Hebel oder gibt sich mit einem Angebot zufrieden, das gar nicht besser sein kann, weil der beeinflussbare Teil bereits ausgereizt ist.
Die vier Bestandteile im Überblick
Der Preis pro Kilowattstunde setzt sich zusammen aus: der Energiebeschaffung und dem Vertrieb des Lieferanten, den Netzentgelten des Netzbetreibers, staatlichen Steuern und Abgaben sowie gesetzlich geregelten Umlagen. Nur der erste Posten ist echter Wettbewerb. Die übrigen drei sind reguliert oder hoheitlich festgelegt – hier unterscheiden sich Anbieter allenfalls in Nuancen, nicht im Kern.
Die Preisbestandteile auf einen Blick
| Bestandteil | Wer ihn festlegt | Verhandelbar? |
|---|---|---|
| Energiebeschaffung und Vertrieb | Lieferant, am Großhandelsmarkt | Ja, der einzige echte Wettbewerbsposten |
| Netzentgelte | Örtlicher Netzbetreiber, reguliert durch die Bundesnetzagentur | Nein, wird unverändert durchgereicht |
| Steuern und Abgaben | Gesetzgeber und Kommune: Stromsteuer, Konzessionsabgabe, Umsatzsteuer | Nein, gesetzlich fixiert |
| Umlagen | Gesetzlich geregelt, jährlich neu festgelegt (u. a. KWKG, § 19 StromNEV, Offshore) | Nein, für alle Lieferanten gleich |
1. Energiebeschaffung und Vertrieb – der einzige verhandelbare Teil
Dieser Posten deckt den Einkauf der Energie am Großhandelsmarkt, die Marge des Lieferanten sowie Vertriebs- und Abrechnungskosten ab. Hier entscheidet sich, ob ein Vertrag teuer oder günstig ist – und hier setzt auch jede seriöse Verhandlung an. Der Preis hängt unter anderem davon ab, zu welchem Zeitpunkt und in welcher Struktur ein Lieferant seine Beschaffung tätigt, wie groß und planbar das Abnahmevolumen eines Kunden ist und welche Konditionen ein Anbieter außerhalb öffentlicher Vergleichsportale gewähren kann. Genau in diesem Feld bewegt sich unsere Arbeit bei Gewerbestrom: Wir verhandeln über Direktanbindungen Konditionen, die auf keinem Vergleichsportal auftauchen, weil sie dort nie eingestellt werden.
2. Netzentgelte – regional unterschiedlich, aber nicht verhandelbar
Netzentgelte vergüten den Betrieb, die Instandhaltung und den Ausbau des Stromnetzes, über das die Energie physisch zum Betrieb transportiert wird – inklusive der Kosten für den Messstellenbetrieb. Sie werden nicht vom Energielieferanten festgelegt, sondern vom regional zuständigen Netzbetreiber, und von der Bundesnetzagentur reguliert. Das bedeutet zweierlei: Erstens unterscheiden sich Netzentgelte je nach Standort eines Betriebs zum Teil erheblich, weil jedes Netzgebiet eigene Kosten und eine eigene Struktur hat. Zweitens kann kein Lieferant – wie seriös oder gut vernetzt auch immer – an diesem Posten etwas ändern. Wer ein Angebot bekommt, das mit besonders günstigen Netzentgelten wirbt, sollte misstrauisch werden: Der Lieferant reicht diesen Posten lediglich durch, er verhandelt ihn nicht.
Für Betriebe mit registrierender Leistungsmessung (RLM) kommt eine Besonderheit hinzu: Ihre Netzentgelte setzen sich aus einem Arbeitspreis pro Kilowattstunde und einem Leistungspreis pro Kilowatt zusammen, der sich an der höchsten gemessenen Bezugsleistung in einem definierten Zeitraum orientiert. Ein einzelner Lastspitzen-Monat kann die Netzkosten für das gesamte Jahr beeinflussen. Wie sich RLM- von SLP-Zählern unterscheiden und was das für Ihre Abrechnung bedeutet, erklären wir im Artikel zu RLM oder SLP.
3. Steuern und Abgaben
Auf jede verbrauchte Kilowattstunde wird Stromsteuer erhoben, ein bundesweit einheitlicher Satz, der unabhängig vom gewählten Lieferanten anfällt. Hinzu kommt die Konzessionsabgabe, die Kommunen dafür erhalten, dass Leitungen über oder unter öffentlichem Grund verlegt werden dürfen – ihre Höhe unterscheidet sich je nach Gemeinde und Abnahmefall. Am Ende der Rechnung steht die Umsatzsteuer, die auf den gesamten Nettobetrag aufgeschlagen wird. Alle drei Posten sind gesetzlich fixiert. Auch hier gilt: Verhandlungsspielraum besteht nicht, weil kein Lieferant Steuern erlässt oder senkt.
4. Umlagen
Umlagen dienen dazu, bestimmte energiepolitische Ziele oder Systemkosten auf alle Stromverbraucher zu verteilen. Dazu zählen etwa die KWKG-Umlage zur Förderung von Kraft-Wärme-Kopplung, die Umlage nach § 19 StromNEV zur Entlastung stromintensiver Unternehmen bei den Netzentgelten sowie die Offshore-Netzumlage zur Finanzierung des Anschlusses von Offshore-Windparks ans Netz. Die frühere EEG-Umlage zur Förderung erneuerbarer Energien ist hier ausdrücklich nicht mehr enthalten: Sie wurde Mitte 2022 abgeschafft und wird seither nicht mehr über den Strompreis, sondern aus dem Bundeshaushalt finanziert. Wer auf einer aktuellen Rechnung noch eine EEG-Umlage als eigenen Posten findet, sollte nachfragen – das gehört korrigiert.
Die Höhe der verbleibenden Umlagen wird jährlich neu festgelegt und ist für alle Lieferanten identisch. Auch dieser Bestandteil ist somit kein Feld, auf dem sich Anbieter im Wettbewerb unterscheiden.
Was bedeutet das für Ihre Verhandlung?
Von einem Gesamtpreis, der häufig irreführend als „Stromtarif” bezeichnet wird, ist damit nur ein Teil überhaupt beeinflussbar. Wenn ein Betrieb aktuell zu Konditionen der Grundversorgung beliefert wird – Preise, die je nach Netzgebiet und Marktlage derzeit häufig zwischen 36 und 44 Cent pro Kilowattstunde liegen –, entsteht ein Großteil des Sparpotenzials nicht durch Tricks bei Netzentgelten oder Umlagen, sondern schlicht dadurch, dass in der Grundversorgung kein Vertrag verhandelt wurde. Ein Wechsel in einen individuell verhandelten Liefervertrag führt bei vielen Betrieben, die wir analysiert haben, zu einer Ersparnis von typischerweise 20 bis 30 Prozent, im Schnitt rund 23 Prozent – abhängig von Verbrauchsprofil, Standort und bisherigem Tarif.
Worauf Sie auf der Rechnung achten sollten
Eine korrekte Gewerbestrom-Rechnung weist Energiebeschaffung, Netzentgelte, Steuern und Umlagen getrennt aus. Sinnvoll ist es, zu prüfen, ob die ausgewiesenen Netzentgelte zum tatsächlichen Netzgebiet passen, ob bei RLM-Zählern die abgerechnete Leistungsspitze plausibel ist und ob veraltete Posten wie eine eigenständige EEG-Umlage noch auftauchen. Wer diese Struktur einmal verstanden hat, erkennt auch leichter, ob ein neues Angebot tatsächlich am beeinflussbaren Posten ansetzt oder lediglich mit ohnehin fixen Bestandteilen argumentiert.
Diese Unterscheidung zwischen dem, was ein Lieferant tatsächlich gestalten kann, und dem, was gesetzlich und regional vorgegeben ist, ist auch der Ausgangspunkt jeder seriösen Vertragsprüfung – und damit die Grundlage für ein belastbares Angebot.