Grundversorgung: warum sie fast immer der teuerste Tarif ist
Wer als Gewerbebetrieb ohne laufenden Liefervertrag Strom oder Gas bezieht, landet automatisch in der Grundversorgung oder – bei größerem Verbrauch – in der Ersatzversorgung. Beide Konstruktionen sind rechtlich notwendig, damit die Versorgung nie unterbrochen wird. Wirtschaftlich sind sie fast immer die teuerste verfügbare Option. Wer versteht, wie es dazu kommt, kann gezielt gegensteuern.
Wie Betriebe in die Grundversorgung rutschen
Ein Betrieb landet selten absichtlich in der Grundversorgung – meist ist es die Folge eines Übergangs, den niemand aktiv gesteuert hat. Typische Auslöser: der Bezug einer neuen Betriebsstätte ohne vorher abgeschlossenen Liefervertrag, ein regulärer Vertrag, der ausläuft, ohne dass rechtzeitig ein Anschlussvertrag verhandelt wurde, die Insolvenz des bisherigen Lieferanten, oder eine verpasste Kündigungsfrist, nach der sich der alte Vertrag automatisch verlängert oder endet, ohne dass ein neuer greift. In all diesen Fällen sorgt die Grund- beziehungsweise Ersatzversorgung dafür, dass Strom und Gas trotzdem weiterfließen. Mehr leistet sie nicht – und mehr will sie auch nicht leisten.
Wer der Grundversorger ist
Grundversorger ist in jedem Netzgebiet automatisch der Energieversorger, der dort die meisten Haushaltskunden beliefert – meist ein alteingesessener, regionaler Anbieter. Diese Zuweisung erfolgt durch den Netzbetreiber, nicht durch eine Ausschreibung oder ein Preisargument. Der Grundversorger ist gesetzlich verpflichtet, jeden anzuschließenden Kunden im Netzgebiet zu beliefern, unabhängig von Bonität oder Verbrauchsprofil. Diese Verpflichtung ist der Grund, warum die Grundversorgung existiert – sie ist aber kein Hinweis auf ein wettbewerbsfähiges Preisniveau.
Warum die Preise am oberen Ende liegen
Grundversorgungstarife sind aus mehreren strukturellen Gründen selten günstig. Erstens ist die Kündigungsfrist sehr kurz – Kunden können jederzeit mit kurzer Frist wechseln. Das zwingt den Grundversorger, seine Beschaffung entsprechend vorsichtig und kurzfristig zu kalkulieren, was die Einkaufskosten erhöht. Zweitens verhandelt in der Grundversorgung niemand: Es gibt keinen individuell ausgehandelten Sonderpreis, sondern einen Einheitstarif, der für ein sehr heterogenes Kundenportfolio kalkuliert werden muss – vom kleinen Handwerksbetrieb bis zum Gewerbekunden mit unregelmäßigem Lastprofil. Drittens fehlt der Wettbewerbsdruck eines aktiv verhandelten Vertrags vollständig. Zur Einordnung: Aktuell bewegen sich Grundversorgungstarife in der Marktlage bei etwa 36–44 ct/kWh – ein Niveau, das für ein Unternehmen mit relevantem Verbrauch über das Jahr gerechnet erheblich zu Buche schlägt.
Warum Gewerbebetriebe oft in die noch teurere Ersatzversorgung fallen
Ein Punkt wird häufig übersehen: Nicht jeder Gewerbebetrieb hat überhaupt Anspruch auf Grundversorgung. Das Gesetz sieht die Grundversorgung in erster Linie für Haushaltskunden und kleinere Gewerbekunden mit einem haushaltsähnlichen Verbrauchsprofil (Standardlastprofil, SLP) vor. Betriebe mit registrierender Leistungsmessung (RLM) – also mit höherem, individuell gemessenem Lastgang, wie es bei vielen Produktionsbetrieben, größeren Filialisten oder Betrieben mit hohem Strombedarf üblich ist – fallen nicht automatisch unter die Grundversorgung. Ohne laufenden Vertrag landen sie stattdessen in der sogenannten Ersatzversorgung nach § 38 EnWG. Diese ist zeitlich befristet, meist auf drei Monate, und wird vom örtlichen Versorger zu Konditionen abgerechnet, die tendenziell noch über denen der klassischen Grundversorgung liegen. Für den Betrieb bedeutet das: Wer denkt, er sei „nur vorübergehend automatisch versorgt”, zahlt in der Praxis häufig den ungünstigsten Tarif, den der lokale Markt kennt – und das befristet, mit Enddatum, ohne dass sich daraus von selbst etwas Besseres ergibt.
Wie ein Betrieb erkennt, ob er betroffen ist
Ein zuverlässiges Indiz ist der Blick auf die letzte Abrechnung: Steht dort der Name des lokalen Grundversorgers, ohne dass jemals aktiv ein Vertrag mit ihm abgeschlossen wurde, oder ist auf der Rechnung ausdrücklich von „Grundversorgung” oder „Ersatzversorgung” die Rede, ist die Sache eindeutig. Ein zweites Indiz ist ein auffällig hoher Arbeits- oder Grundpreis im Vergleich zu dem, was für Gewerbekunden mit vergleichbarem Verbrauch am Markt sonst üblich ist. Auch ein fehlendes festes Vertragsende beziehungsweise eine sehr kurze, jederzeit mögliche Kündigungsfrist deutet stark darauf hin. Im Zweifel hilft ein Anruf beim aufgeführten Versorger oder ein Blick in die Vertragsunterlagen – oft zeigt sich dabei auch, dass der letzte reguläre Vertrag über eine automatische Verlängerungsklausel weiterlief oder gerade ausgelaufen ist, siehe dazu auch unseren Beitrag zur automatischen Vertragsverlängerung.
Der Weg heraus
Aus der Grund- oder Ersatzversorgung führt in jedem Fall derselbe Weg: der Abschluss eines regulären Liefervertrags mit einer festen Laufzeit und einem vorab verhandelten Preis. Anders als in der Grundversorgung ist bei einem solchen Sondervertrag der Preis nicht vorgegeben, sondern verhandelbar – abhängig von Verbrauchsprofil, Lastgang, Vertragslaufzeit und Marktlage zum Abschlusszeitpunkt. Der Wechsel selbst ist unkompliziert: Es gibt keine Sperrfrist und keine Versorgungsunterbrechung, der neue Vertrag löst die Grund- beziehungsweise Ersatzversorgung nahtlos ab. Wie ein solcher Vertrag im Detail aussieht und worauf bei Gewerbestrom speziell zu achten ist, hängt vom individuellen Betrieb ab – pauschale Tarife ohne Verhandlung bringen aber in aller Regel nicht das Ergebnis, das strukturell möglich wäre.
Die Grundversorgung ist kein Fehler und keine Falle, sondern eine gesetzlich vorgesehene Übergangslösung. Für einen Betrieb mit nennenswertem Energieverbrauch ist sie aber selten die wirtschaftlich sinnvolle Dauerlösung – schon allein deshalb, weil in ihr grundsätzlich nicht verhandelt wird.